Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmidt Premium Cars GmbH (Stand: Dezember 2025)
Schmidt Premium Cars GmbH Website: www.schmidtpremiumcars.at E-Mail: office@schmidtpremiumcars.com
Sitz (Zentrale): Wien, Österreich Niederlassungen: Salzburg, Klagenfurt
Autorisierte Serviceleistungen für verschiedene Fahrzeugmarken entsprechend der jeweiligen Herstellerautorisierung. Vertragshändler für BMW Motorrad, Honda Motorrad, XPENG. Offizieller Importeur von INEOS Automotive. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen verschiedener Marken.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Schmidt Premium Cars GmbH und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
• die Nutzung der Website • den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen • Werkstatt- und Serviceleistungen • Reifen- und Räderlagerung • den Verkauf von Teilen und Zubehör • Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (B2B)
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Schmidt Premium Cars GmbH.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Für Unternehmer gelten ergänzend die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
2. Website – Kein Online-Vertragsabschluss
Alle Inhalte der Website dienen ausschließlich Informationszwecken. Es erfolgt kein Vertragsabschluss über die Website. Fahrzeugangebote stellen kein verbindliches Angebot dar.
3. Vertragsabschluss – Fahrzeuge (Markenübergreifend)
Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Die Bindungsfrist sowie sämtliche marken- oder modellspezifischen Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Kaufvertrag, der Auftragsbestätigung oder aus sonstigen schriftlichen Mitteilungen der Schmidt Premium Cars GmbH.
Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme der Bestellung durch die Schmidt Premium Cars GmbH oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande.
Maßgeblich sind die im individuellen Kaufvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in schriftlichen Mitteilungen festgelegten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Lieferzeiten, Ausstattung, Preisgestaltung sowie marken- oder modellspezifischer Regelungen.
Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen von der Bestellung, gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, sofern der Käufer diesen ausdrücklich zustimmt.
Die Schmidt Premium Cars GmbH ist berechtigt, Bestellungen unter Berücksichtigung markenspezifischer Vorgaben, Liefermöglichkeiten oder interner Prüfungen abzulehnen. Der Käufer wird darüber unverzüglich informiert.
4. Preise und Preisänderungen
Maßgeblich sind die im individuellen Kaufvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in schriftlichen Mitteilungen der Schmidt Premium Cars GmbH ausgewiesenen Preise.
Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und Übergabe des Fahrzeugs Änderungen bei Herstellerpreisen, Import- oder Transportkosten, Zöllen, Wechselkursen, Steuern, Abgaben oder sonstigen öffentlichen Lasten ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs der Schmidt Premium Cars GmbH liegen, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
Änderungen von öffentlich-rechtlichen Abgaben (z. B. Steuern, Zölle, NoVA) werden bis zur Übergabe des Fahrzeugs entsprechend weitergegeben. Im Falle einer Reduktion erfolgt eine entsprechende Weitergabe an den Käufer.
Preisänderungen werden dem Käufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und führt die Preisanpassung zu einer wesentlichen Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, binnen 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Erhöht der Hersteller nach Vertragsabschluss den Fahrzeugpreis aus anderen als öffentlich-rechtlichen Gründen, wird der Käufer darüber informiert. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, den erhöhten Kaufpreis zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlung
Der Kaufpreis ist gemäß den im individuellen Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang oder nach verbindlicher Zahlungsfreigabe durch das finanzierende Institut bzw. die Leasinggesellschaft.
6. Lieferung und Übergabetermine
Liefer- und Übergabetermine ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Kaufvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die mitgeteilten Termine erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Im Falle von Verzögerungen richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren und außerhalb des Einflussbereichs der Schmidt Premium Cars GmbH liegenden Ereignissen (insbesondere Produktionsunterbrechungen, Lieferbeschränkungen seitens des Herstellers, Transportverzögerungen, behördlichen Maßnahmen oder außergewöhnlichen Umständen) verlängern sich vereinbarte Übergabetermine entsprechend der Dauer der Behinderung.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand am Abnahmeort innerhalb der festgelegten Abholfrist zu prüfen. Mit der Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt dieser als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.
Mit der Übernahme, spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen sämtliche Gefahren auf den Käufer über.
Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Gerät der Käufer mit der Übernahme des Fahrzeugs in Verzug, ist die Schmidt Premium Cars GmbH berechtigt, ab Ablauf der vereinbarten Abholfrist eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt (§ 1063 ABGB)
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem jeweiligen Kaufvertrag gemäß Punkt 5 dieser AGB bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Schmidt Premium Cars GmbH.
Im Falle einer Finanzierung oder eines Leasinggeschäftes erfolgt der Eigentumsübergang gemäß den jeweils anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen. Der Verkäufer ist berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an den jeweiligen Finanzierer (Geldgeber) abzutreten.
Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, über das unter Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeug zu verfügen, insbesondere dieses zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Bei Zugriffen Dritter auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Fahrzeug ist der Käufer verpflichtet, die Schmidt Premium Cars GmbH unverzüglich schriftlich zu verständigen.
8. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Die Rücktrittserklärung ist der jeweils anderen Vertragspartei per E-Mail oder per eingeschriebenem Brief zu übermitteln und gilt erst als wirksam, sobald sie dieser zugegangen ist und von ihr ebenfalls per E-Mail oder per eingeschriebenem Brief bestätigt wurde.
Erfolgt der Rücktritt aufgrund einer vom Käufer zu vertretenden Nichterfüllung oder tritt der Käufer ohne gesetzlichen Grund vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises oder den gesetzlich zustehenden Schadenersatz zu verlangen.
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere jene gemäß §§ 3 und 3a KSchG, bleiben hiervon unberührt.
Wird ein vereinbarter Liefertermin aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen erheblich überschritten, ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
9. Digitale Fahrzeugfunktionen / Connected Services
Digitale Fahrzeugfunktionen, Online-Dienste, Softwareupdates sowie sonstige vernetzte Dienste (zB ConnectedDrive, App-basierte Dienste oder vergleichbare Systeme) werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller oder Drittanbieter bereitgestellt.
Die Schmidt Premium Cars GmbH übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Datenübertragung oder Systemkompatibilität dieser Dienste.
Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste durch den Hersteller oder Drittanbieter berechtigen nicht zu Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen gegenüber der Schmidt Premium Cars GmbH.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Vertretungsmacht und Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie allfälliger ausdrücklich bestätigter Erklärungen in Textform (zB E-Mail).
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform (zB E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Die Mitarbeiter der Schmidt Premium Cars GmbH sind nicht berechtigt, vom Vertragsinhalt abweichende oder darüber hinausgehende Zusagen zu machen oder Verpflichtungen einzugehen, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt sind.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausschließlich an die Schmidt Premium Cars GmbH oder an hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
11. Werkstattbedingungen
Werkstattaufträge kommen durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung zustande. Maßgeblich sind die im Auftragsschein oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen.
Werkstattarbeiten werden nach den jeweils geltenden Herstellervorgaben sowie dem Stand der Technik durchgeführt.
Der Kunde erklärt sich mit erforderlichen Probefahrten, Diagnosearbeiten sowie technisch notwendigen Software-Updates einverstanden, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Kostenvoranschläge haben grundsätzlich unverbindlichen Charakter, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ergibt sich während der Durchführung der Arbeiten eine wesentliche Überschreitung der veranschlagten Kosten, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb angemessener Frist abzuholen. Bei Annahmeverzug können angemessene Standkosten verrechnet werden.
Ausgebaute und ersetzte Teile gehen – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde – in das Eigentum der Schmidt Premium Cars GmbH über.
Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Werkstattauftrag steht der Schmidt Premium Cars GmbH ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 471 ABGB sowie ein vertragliches Pfandrecht am übergebenen Fahrzeug zu.
Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
12. Reifen- und Räderlagerung
Die Einlagerung von Reifen oder Rädern erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab Einlagerungsdatum, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer wird der Kunde schriftlich zur Abholung aufgefordert. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Nachfrist keine Abholung, ist die Schmidt Premium Cars GmbH berechtigt, die Lagerung kostenpflichtig zu verlängern oder den Einlagerungsvertrag zu beenden. Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Schmidt Premium Cars GmbH berechtigt, die eingelagerten Reifen oder Räder auf Kosten des Kunden einzulagern, zu verwerten oder – sofern wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll – fachgerecht zu entsorgen, sofern der Kunde zuvor unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abholung aufgefordert wurde.
Die Einlagerung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers gemäß §§ 957 ff ABGB.
Die Schmidt Premium Cars GmbH haftet für Schäden oder Verlust der eingelagerten Reifen oder Räder nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht für:
– Schäden infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Sturm, behördliche Anordnungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse; – Beschädigungen oder Verluste durch Einbruch, Diebstahl oder sonstige Handlungen Dritter, sofern keine grobe Fahrlässigkeit der Schmidt Premium Cars GmbH vorliegt; – natürliche Abnutzung, altersbedingte Materialveränderungen, Versprödung, Oxidation, Druckstellen, Temperaturschwankungen oder sonstige lagerungsunabhängige Veränderungen; – Schäden aufgrund einer bereits vor der Einlagerung bestehenden oder nicht erkennbaren Vorschädigung.
Eine gesonderte Versicherung der eingelagerten Reifen oder Räder wird nicht übernommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Rahmen einer allfälligen betrieblichen Sachversicherung und begründet keinen individuellen Versicherungsanspruch des Kunden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Teile & Zubehör
Gelieferte Teile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schmidt Premium Cars GmbH.
Werden Teile oder Zubehör ohne Einbau durch die Schmidt Premium Cars GmbH geliefert, richten sich Gewährleistungsansprüche ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB sowie – soweit anwendbar – des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
Erfolgt der Einbau der gelieferten Teile durch die Schmidt Premium Cars GmbH, haftet diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowohl für das Teil als auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Montage.
Erfolgt der Einbau durch nicht autorisierte Dritte oder wird das Teil unsachgemäß verwendet oder verändert, entfällt die Haftung der Schmidt Premium Cars GmbH für daraus resultierende Schäden.
Die gesetzliche Gewährleistung für das gelieferte Teil als solches bleibt hiervon unberührt.
Für Teile mit digitalen Elementen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
14. Gewährleistung
Für Kaufverträge sowie für Werkleistungen (insbesondere Reparatur-, Service- und Montagearbeiten) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB in der jeweils geltenden Fassung.
Gegenüber Verbrauchern gelten darüber hinaus – sofern anwendbar – die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Werkleistungen bezieht sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen sowie auf die Mangelfreiheit allenfalls gelieferter und eingebauter Teile.
Ist der Käufer bzw. Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB, ist er verpflichtet, die erbrachte Leistung bzw. gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel gemäß § 377 UGB rechtzeitig schriftlich zu rügen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen entspricht der Zustand dem Alter, der Laufleistung sowie der bisherigen Nutzung des Fahrzeugs. Normale, alters- und laufleistungsbedingte Abnutzung sowie der natürliche Verschleiß von Verschleißteilen stellen keinen Mangel dar, sofern kein atypischer oder übermäßiger Verschleiß vorliegt.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
Im Falle eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu verständigen und diesem Gelegenheit zur Überprüfung sowie zur Mängelbehebung zu geben.
Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – am Sitz des Verkäufers.
Allfällige Ansprüche aus gesonderten Garantiebedingungen bleiben hiervon unberührt.
15. Haftung
Die Haftung der Schmidt Premium Cars GmbH ist bei leichter Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für Störungen oder Ausfälle digitaler Dienste oder vernetzter Funktionen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schmidt Premium Cars GmbH liegen, besteht keine Haftung.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Datenschutz und Herstellerdaten
Personenbezogene Daten sowie Fahrzeug- und Servicedaten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragserfüllung, zur Durchführung von Service- und Reparaturleistungen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie auf Grundlage berechtigter Interessen.
Im Rahmen von Garantie-, Service- oder Rückrufprozessen können fahrzeugbezogene Daten an den jeweiligen Hersteller (insbesondere BMW AG, Rolls-Royce Motor Cars Ltd., Honda Motor Europe Ltd., XPENG Motors, INEOS Automotive Ltd.) übermittelt werden, soweit dies vertraglich vorgesehen oder gesetzlich erforderlich ist.
Betroffene Personen haben die ihnen nach der DSGVO zustehenden Rechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Schmidt Premium Cars GmbH.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken (z.B. Zusendung von Angeboten, Einladungen zu Veranstaltungen oder Kundenzufriedenheitsbefragungen) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Kunden.
17. Exportkontrolle und Sanktionen
Die Vertragserfüllung erfolgt unter dem Vorbehalt der Einhaltung sämtlicher anwendbarer EU- und österreichischer Sanktions- und Exportvorschriften.
Sollte die Durchführung des Vertrages aufgrund solcher Bestimmungen ganz oder teilweise unzulässig oder unzumutbar sein, ist die Schmidt Premium Cars GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Schmidt Premium Cars GmbH.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften mit der Schmidt Premium Cars GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige
Gericht am Sitz der Schmidt Premium Cars GmbH ausschließlich zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt insbesondere für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern.
Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Schmidt Premium Cars GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse der Schmidt Premium Cars GmbH unverzüglich bekanntzugeben, solange das Vertragsverhältnis nicht vollständig abgewickelt ist. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.