§57A ÜBERPRÜFUNG

Fahrzeuge müssen regelmäßig in einer Werkstatt überprüft werden, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Bei der gesetzlichen Begutachtung gemäß §57a KFG sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dank unseres Condition Based Service (CBS) für BMW-Fahrzeuge wissen Sie immer, wann die nächste gesetzliche Überprüfung fällig ist. In Verbindung mit BMW TeleService werden die notwendigen Daten direkt an uns übermittelt, sodass wir uns zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden können.

DIE §57A ÜBERPRÜFUNG BEINHALTET:

  • Kfz-Zulassungsschein
  • Für nicht zugelassene Fahrzeuge: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Zusätzlich für historische Fahrzeuge: Fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre sowie das Genehmigungsdokument (auch als Kopie)
  • Fahrzeuge mit Gasantrieb: Vorführung mit mindestens zu 2/3 gefülltem Gastank (Dichtheitsprüfung)
  • 3 Jahre nach der ersten Zulassung
  • 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
  • 1 Jahr nach der zweiten Begutachtung
  • Jedes Jahr nach jeder weiteren Begutachtung.

Die Ergebnisse der §57a Überprüfung werden in einem Prüfgutachten festgehalten, welches unbedingt aufbewahrt werden sollte.

  • Beim Verkauf: Das Prüfgutachten muss dem neuen Besitzer übergeben werden.
  • Bei Verlust der Plakette: Für die Beantragung einer Ersatzplakette wird das Originalgutachten benötigt. Bei Verlust kann die Begutachtungsstelle ein Duplikat ausstellen.

 

Mit diesen umfassenden Informationen sind Sie bestens auf die §57A Überprüfung vorbereitet und können sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht.