BMW 57A ÜBERPRÜFUNG IN WIEN – IHR ZERTIFIZIERTER BMW SERVICE IM 22. BEZIRK

Pickerl für BMW in 1220 Wien – zuverlässig & termingerecht bei Schmidt Premium Cars

BMW Fahrzeuge müssen regelmäßig in einer autorisierten BMW Werkstatt überprüft werden, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Besonders wichtig ist dabei die gesetzlich vorgeschriebene 57 a Überprüfung, auch bekannt als Pickerl oder 57 a Begutachtung.

Bei Schmidt Premium Cars – Ihrer BMW Werkstatt im 22. Bezirk Wien, Donaustadt – führen wir die 57a Begutachtung professionell, termingerecht und gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben durch. Als zertifizierter BMW Servicepartner verfügen wir über das Know-how und die technische Ausstattung, um alle BMW Modelle
zuverlässig zu prüfen.

Dank des integrierten Condition Based Service (CBS) wissen Sie genau, wann Ihr BMW zur nächsten 57a Überprüfung muss. In Kombination mit BMW TeleService übermittelt Ihr Fahrzeug die relevanten Wartungsdaten direkt an uns – so können wir Sie frühzeitig kontaktieren und einen passenden Servicetermin in unserer BMW Werkstatt Wien vereinbaren.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Präzision und Kundenorientierung – für Ihre nächste Pickerl-Kontrolle bei Schmidt Premium Cars in 1220 Wien.

DIE §57A ÜBERPRÜFUNG BEINHALTET:

  • Kfz-Zulassungsschein
  • Für nicht zugelassene Fahrzeuge: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Zusätzlich für historische Fahrzeuge: Fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre sowie das Genehmigungsdokument (auch als Kopie)
  • Fahrzeuge mit Gasantrieb: Vorführung mit mindestens zu 2/3 gefülltem Gastank (Dichtheitsprüfung)
  • 3 Jahre nach der ersten Zulassung
  • 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
  • 1 Jahr nach der zweiten Begutachtung
  • Jedes Jahr nach jeder weiteren Begutachtung.

Die Ergebnisse der §57a Überprüfung werden in einem Prüfgutachten festgehalten, welches unbedingt aufbewahrt werden sollte.

  • Beim Verkauf: Das Prüfgutachten muss dem neuen Besitzer übergeben werden.
  • Bei Verlust der Plakette: Für die Beantragung einer Ersatzplakette wird das Originalgutachten benötigt. Bei Verlust kann die Begutachtungsstelle ein Duplikat ausstellen.

 

Mit diesen umfassenden Informationen sind Sie bestens auf die §57A Überprüfung vorbereitet und können sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht.