IHRE „PICKERL“-ÜBERPRÜFUNG

Gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl). Bei dieser Überprüfung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft.

Was wird überprüft?

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen, und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattung soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

Bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht: Die erste §57a-Begutachtung erfolgt 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich. Man nennt diese Regelung auch die „3–2‑1 Regelung“.

Historische Fahrzeuge (Fahrzeug muss als solches typisiert sein): Die §57a-Überprüfung erfolgt generell alle 2 Jahre.

Alle anderen Fahrzeuge: Bei allen anderen Fahrzeugen muss die „Pickerl“ Überprüfung jährlich durchgeführt werden.

Nähere Details zur gesetzlichen Mängelliste finden Sie hier.

* für PKW bis 3,5t, exkl. Reparaturen und bei uns gekauften Teilen.