IHRE „PICKERL“-ÜBERPRÜFUNG
Gesetzlich vorgeschriebene §57a Überprüfung (Pickerl). Bei dieser Überprüfung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft.
Was wird überprüft?
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen, und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattung soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastung
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
Bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht: Die erste §57a-Begutachtung erfolgt 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich. Man nennt diese Regelung auch die „3–2‑1 Regelung“.
Historische Fahrzeuge (Fahrzeug muss als solches typisiert sein): Die §57a-Überprüfung erfolgt generell alle 2 Jahre.
Alle anderen Fahrzeuge: Bei allen anderen Fahrzeugen muss die „Pickerl“ Überprüfung jährlich durchgeführt werden.
Nähere Details zur gesetzlichen Mängelliste finden Sie hier.
* für PKW bis 3,5t, exkl. Reparaturen und bei uns gekauften Teilen.