PKW IMPORT
Wir helfen Ihnen gerne beim Import Ihres BMW nach Österreich. Bitte beachten Sie, dass bei Importfahrzeugen ein Risiko hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit in Österreich besteht.
Grundvoraussetzungen für die Genehmigungsdatenbank:
- Betriebserlaubnis nach EG-Betriebsgenehmigung: Diese ist auf dem Fahrzeugprüfschild erkennbar, das sich entweder im Motorraum oder an der linken B-Säule des Fahrzeugs befindet.
- Kennzeichnung: Der Ziffern- und Zahlencode der EG-Betriebsgenehmigung sieht z.B. so aus: e12001/1160287*07. Diese Genehmigung gibt es für BMW-Fahrzeuge ab Baujahr 1996.
- MINI Modelle: Diese können nur dann in die Genehmigungsdatenbank aufgenommen werden, wenn sie von der BMW Group hergestellt wurden (ab Baujahr 2001).
Benötigte Unterlagen im Original:
- Ausländische Fahrzeugdokumente (z.B. deutscher Fahrzeugbrief)
- COC-Papier (wenn vorhanden)
- Dokumente des aktuellen Fahrzeugbesitzers (z.B. Führerschein)
- Technische Bescheinigung gemäß § 57a-Begutachtung (nach österreichischem KFG). Auch eine entsprechende ausländische technische Bescheinigung (z.B. HU und AU aus Deutschland) wird akzeptiert.
Einzelfälle und zusätzliche Genehmigungen:
- Bei Eigenimporten ohne eine solche Betriebserlaubnis ist eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung erforderlich. In diesem Fall sollten Sie sich zuerst an die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung in Ihrem Bundesland wenden.
Unterstützung durch uns als BMW Vertragspartner:
- Für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zu überprüfende Punkte:
- Leasing oder Finanzierung: Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, muss die finanzierende Bank den Vertrag auflösen und das Fahrzeug zum Import freigeben.
- Technische Veränderungen: Technische Änderungen durch Vorbesitzer (z.B. Felgen-/Reifendimensionen, Motoränderungen, Zusatzausstattungen) können die Ausstellung \*eines Datenblatts verhindern.
- Nach Überprüfung und Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Dateneinbringung und den gewünschten Datenauszug. Mit dieser Bestätigung können Sie bei Ihrem Wohnfinanzamt die NoVA abführen und das Fahrzeug anschließend zulassen. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Werktage.